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Klares Signal vom Bundestag: Patientenverfügungen sind bindend

Nach sechs Jahren Debatten im Parlament hat der Bundestag nun endlich eine gesetzliche Grundlage für die Patientenverfügung geschaffen. Dabei hat sich der Vorschlag einer Gruppe um den SPD-Abgeordneten Joachim Stünker durchgesetzt. Das neue Gesetz schafft endlich Rechtssicherheit für Patientenverfügungen und schreibt vor, dass der behandelnde Arzt dem schriftlichen Willen des Patienten folgen muss. Dies gilt auch für den Fall, dass dies den Tod des Erkrankten oder Verunglückten bedeutet.

Eine Beratung durch den Hausarzt oder eine notarielle Beglaubigung sind nach der neuen Gesetzgebung nicht mehr nötig, um eine wirksame Patientenverfügung aufzusetzen. Die Verfügung muss allerdings zwingend in schriftlicher Form von einem zurechnungsfähigen Erwachsenen verfasst worden sein und die Situationen, in denen Ärzte den individuellen Wünschen des Patienten folgen sollen, möglichst konkret und detailliert beschreiben. Außerdem sollte die Patientenverfügung nach Möglichkeit einen Bevollmächtigten benennen, damit dieser die Durchsetzung der Verfügung überwacht. Das neue Gesetz soll außerdem auch die Vormundschaftsgerichte entlasten, die dann nur noch in jenen Fällen eingeschaltet werden müssen, in denen sich Ärzte und der Bevollmächtigte des Patienten nicht einigen können.

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