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Die Zahlungsdienste Richtlinie der EU macht uns Sorgen

Die Banken haben ihren Kunden schon die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne weitere Erläuterung ankündig.

Und jetzt wird es ernst: Ab 31. Oktober 2009 müssen sie sich auf neue Bedingungen im Zahlungsverkehr einstellen. Das hat die Europäische Union mit ihrer neuen “Zahlungsdiensterichtlinie” verlangt, die nun auch in deutsches Recht umgesetzt wird.

Auch die Sparkasse Bielefefeld hat fast 40 Seiten Kleingedrucktes als AGBs verschickt,  ohne die Änderungen kenntlich zu machen. Nur Insider konnten im Voraus wissen, was da auf die Bankkunden zukommt.

In Zukunft heißt es für den Bankkunden: Höchste Konzentration beim Ausfüllen von Überweisungsaufträgen. Das gilt ganz besonders für das elektronische Banking. Überweisungsaufträge werden in Zukunft mit Ankunft bei der Bank unwiderruflich.

Das bedeutet: Vertippt man sich bei der Kontonummer oder der Bankleitzahl und drückt die Bestätigungstaste, kann man das Geld nicht mehr zurückholen und ist auf den guten Willen des Empfängers angewiesen. Der Empfängername auf dem Überweisungsformular, ob elektronisch oder auf Papier, ist für die Bank unmaßgeblich. Sie muss nur noch auf die Kontonummer achten, ein Abgleich mit dem Namen des Kontoinhabers entfällt.

Damit ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Ausserdem wird es dann für den Bankkunden schwierig, wenn sich der Beleg-Leser beim Scannen einmal vertan hat und die Überweisung an eine falsche Kontonummer sendet.

So kann es immer wieder passieren, dass das Geld auf ein völlig fremdes Konto geht. Wie ein Bankkunde dann das versehentlich überwiesene Geld wiederbekommen soll ist offen. Vor allem dann, wenn es ins Ausland überwiesen wurde. Das Risiko kann nur dadurch verringert werden, dass man Überweisungen nicht mehr online tätigt und die Formulare stets von Mitarbeitern der Bank ausfüllen lässt. Auf diese Weise kann man im Schadensfall einen Rechtsanspruch gegen die Bank beziehungsweise gegen deren Angestellte vorbringen.

Problematisch ist diese Umstellung unter anderem deshalb, weil sich viele Banken in Deutschland bisher weigern, Abbuchungsbegrenzungen einzurichten. Auch ohne Vorlage einer Einzugsermächtigung kann so jeder Fremde beliebig von einem Girokonto abbuchen. Ebenso fehlt ein Recht des Verbrauchers, Einzugsermächtigungen der Höhe nach zu begrenzen. Und weder die EU noch die Bundesregierung denken bisher daran, den potentiellen Schaden durch die Einführung solcher Rechte zu begrenzen. Diesem Risiko begegnen kann der Verbraucher also nur dadurch, dass er so wenig Geld wie möglich auf dem Girokonto lagert und alle Überziehungsmöglichkeiten verbindlich sperren lässt.

Single Euro Payments Area

Da der von der EU entworfene einheitliche europäische Zahlungsraum SEPA (Single Euro Payments Area) einige attraktive Einnahmequellen der Banken austrocknet, suchen sie jetzt eben nach neuen.

Nach den SEPA-Regeln darf eine Überweisung für Beträge bis 50.000 Euro zwischen EU-Ländern nicht mehr kosten als Inlandsüberweisungen. Weitere Einnahmeverluste dürften durch die verkürzten Überweisungszeiten entstehen: Ab 2012 schreibt die Payment-Service-Direktive der EU Überweisungslaufzeiten von maximal einem Tag vor – gleichermaßen für EU-weite und inländische Transaktionen. Dadurch entfallen den Banken lieb gewonnene Teile der Einnahmen, die ihnen bisher durch eine spätere Wertstellungen von Überweisungen zuflossen.

Auch versteckt in neuen AGB’s

  • Wenn die EC-Karte verloren geht oder gestohlen wird und ein Fremder damit Geld abbucht oder Einkaufen geht, muss der Kunde demnächst bis zu einer Höhe von 150 Euro selbst haften. Einige Sparkassen und Banken haben angekündigt, auf diese Selbstbeteiligung zu verzichten.

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